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Boulevard Times

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boulevard-Presse-Verlags GmbH

1. Umfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmengemäß gezeichnet werden. Sie verpflichten den Auftragnehmer nur zu dem in der Projektbeschreibung angegebenen Umfang.
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

2. Leistung und Prüfung

2.1 Gegenstand des Auftrages
Druckerzeugnis Boulevard-Times.

2.2 Sonstige Dienstleistungen
Die Anzeigen-/PR-Schaltung erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht auf seine Kosten zur Verfügung stellt.

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

3. Preise und Steuern

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefertermin

a. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

b. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Termine alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß der Leistungsbeschreibung laut Punkt 2.2 zur Verfügung stellt.

5. Zahlung

Nach Genehmigung des Werbeeintrages wird der Auftraggeber dazu aufgefordert, den Betrag vom Auftragnehmer erstellten Auftrag/Rechnung zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer innerhalb von 5 Werktagen zu überweisen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Bemängelungen, die nicht vom Auftragnehmer verschuldet sind, zurückzuhalten.

6. Rücktrittsrecht

a. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.

b. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

c. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr zu verrechnen.

7. Haftung

a. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

b. Für die Inhalte ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.

8. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist 65779 Kelkheim, Gerichtsstand ist Königstein, sofern unser Auftraggeber Vollkaufmann ist.

 
 
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